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Altersteilzeit und Versorgung: Auswirkungen auf Ruhegehalt und Altersvorsorge

20.02.2026 |Allgemein

Altersteilzeit ermöglicht Beamtinnen und Beamten, in den letzten Jahren vor dem Ruhestand die Arbeitszeit zu reduzieren – bei unterschiedlichen Modellen (z. B. gleitend oder blockweise). Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist entscheidend, wie sich die Altersteilzeit auf die Versorgung auswirkt: auf ruhegehaltsfähige Dienstzeit, ruhegehaltsfähige Besoldung und damit auf das spätere Ruhegehalt. Dieser Artikel erläutert die Grundlagen und die typischen Auswirkungen auf die Altersversorgung.

Das Wichtigste in Kürze

Altersteilzeit
reduziert die Arbeitszeit und in der Regel die Besoldung; die ruhegehaltsfähige Dienstzeit wird oft voll angerechnet (die Teilzeitphase zählt wie Vollzeit), die ruhegehaltsfähige Besoldung kann aber auf Basis der reduzierten Bezüge berechnet werden.
Folge:
Das Ruhegehalt fällt oft niedriger aus als bei durchgängiger Vollzeit bis zum Ruhestand, weil die Bemessungsbesoldung in den letzten Jahren geringer ist – die genaue Ausgestaltung hängt vom Landes- bzw. Bundesrecht und vom gewählten Modell ab.
Heilfürsorge und Beihilfe
laufen in der Altersteilzeit in der Regel weiter; Beiträge zu DU/BU, PKV und Altersvorsorge orientieren sich am reduzierten Einkommen – die Absicherung sollte rechtzeitig angepasst werden.
Planung:
Wer Altersteilzeit plant, sollte die Versorgungsauskunft einholen oder durchrechnen lassen, wie sich Ruhegehalt und Gesamtvorsorge verändern.

Wie Altersteilzeit die Ruhegehaltsberechnung beeinflusst

Das Ruhegehalt berechnet sich aus ruhegehaltsfähiger Dienstzeit und ruhegehaltsfähiger Besoldung. In vielen Altersteilzeitmodellen gilt: Die Zeit in Altersteilzeit wird voll als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet (z. B. 5 Jahre Halbteilzeit = 5 Jahre). Die ruhegehaltsfähige Besoldung wird dagegen aus den tatsächlich bezogenen Bezügen ermittelt – in der Altersteilzeit also aus der reduzierten Besoldung. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ruhestand nur 50 % arbeiten, fließt in die Bemessung typischerweise diese geringere Besoldung ein; Ihr Ruhegehalt liegt dann unter dem Niveau, das Sie bei Vollzeit bis zum Ende hätten. Die konkreten Regelungen (z. B. Aufstockung, Mindestbesoldung) stehen in den Versorgungs- und Beamtengesetzen von Bund und Ländern – die Personal- oder Versorgungsstelle Ihres Dienstherrn gibt verbindliche Auskunft.

Heilfürsorge, DU/BU und private Vorsorge in der Altersteilzeit

Heilfürsorge und Beihilfe bestehen in der Altersteilzeit in der Regel fort; die Leistungen richten sich nach den geltenden Vorschriften. Die Restkosten-PKV bleibt bestehen – die Beiträge können Sie aus dem reduzierten Einkommen zahlen; bei sehr starker Reduktion sollte die Beitragsentlastung im Ruhestand mitbedacht werden. Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung: Die vereinbarte Rente bleibt bestehen; die Beiträge müssen aus dem geringeren Einkommen getragen werden. Sinnvoll: Nachversicherungsoptionen und Dynamik vor Eintritt in die Altersteilzeit prüfen. Private Altersvorsorge (Riester, bAV, Kapitalanlage): Weniger Gehalt bedeutet oft weniger Spielraum für Sparbeiträge – wer Altersteilzeit plant, sollte prüfen, ob laufende Verträge weiterfinanzierbar sind und ob Zusatzbeiträge noch sinnvoll sind.

Checkliste vor dem Eintritt in die Altersteilzeit

Versorgungsauskunft
einholen: Ruhegehalt mit und ohne Altersteilzeit vergleichen.
Heilfürsorge und PKV:
Bestätigen, dass der Anspruch weiterbesteht; monatliche Belastung mit reduziertem Einkommen durchrechnen.
DU/BU:
Beitrag und vereinbarte Rente prüfen; bei Kombination DU + GF oder BU die Gesamtabsicherung im Blick behalten.
Altersvorsorge:
Riester, bAV und sonstige Verträge auf Laufzeit und Beitrag anpassen; Versorgungslücke mit dem geringeren Ruhegehalt neu kalkulieren.
Familie:
Hinterbliebenenabsicherung und ggf. Waisenrente unverändert im Blick behalten.

Fazit

Altersteilzeit erleichtert den Übergang in den Ruhestand, kann aber das Ruhegehalt senken, weil die ruhegehaltsfähige Besoldung aus der reduzierten Phase stammt. Wer die Auswirkungen auf Versorgung, Heilfürsorge, DU/BU und private Vorsorge kennt und rechtzeitig durchrechnet, trifft eine informierte Entscheidung. Verbindliche Auskünfte erteilt die Personal- oder Versorgungsstelle; für die Gesamtplanung kann eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung helfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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