Adoptivkinder sind in der Versorgung und bei Hinterbliebenenleistungen leiblichen Kindern gleichgestellt – Waisenrente, Beihilfe-Mitversicherung und Risikoleben-Begünstigung. Dieser Artikel skizziert die Auswirkungen der Adoption.
Adoption und Versorgung
Das Wichtigste in Kürze
• Waisenrente : Adoptivkinder haben Anspruch auf Waisenversorgung wie leibliche Kinder – Voraussetzungen (Alter, Ausbildung) gleich. Versorgungsträger nach Adoption informieren.
• Beihilfe/PKV : Adoptivkinder werden in Beihilfe und PKV mitversichert – wie leibliche Kinder. Meldevorgang und Altersgrenze gleich. Kosten für Kind in Budget einplanen.
• DU/BU und Risikoleben : Nachversicherung bei DU/BU nach Adoption nutzen (Rente erhöhen, ohne Gesundheitsprüfung). Risikoleben – Begünstigte um Adoptivkind erweitern oder Summe anpassen. Testament und Sorgerecht (bei Minderjährigen) prüfen.
• Praxishinweis : Sofort nach rechtskräftiger Adoption Personalstelle, Beihilfe, PKV und Versicherungen benachrichtigen – Mitversicherung und Ansprüche rechtzeitig aktivieren.
Fazit
Adoption: Gleichstellung mit leiblichen Kindern bei Waisenrente und Beihilfe. DU/BU-Nachversicherung, Risikoleben und Testament anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.